Neue Handyregelung an der MaxS

Seit dem 01.02.2026 gelten an der Maxs folgende Handyregeln:

Auf dem gesamten Schulgelände gilt außerhalb des Unterrichts ein grundsätzliches Nutzungsverbot für mobile Endgeräte. Die Regelung tritt ab dem Betreten des Schulgeländes in Kraft – unabhängig von Tageszeit, Unterrichtsbeginn oder schulfreiem Zeitraum.

 

Grundsatz

  • Handys dürfen sichtbar mitgeführt werden, dürfen jedoch nicht benutzt werden.

  • Eine Nutzung liegt z. B. vor, wenn längere Zeit auf das Display geschaut oder aktiv getippt wird.

 

 

Einsammeln der Handys

  • Handys werden zu Beginn jeder Unterrichtsstunde von der Lehrkraft bzw. pädagogischem Personal eingesammelt.

  • Die Geräte werden in einer Handybox/Handygarage sicher verwahrt.

  • Bei Raumwechseln werden die Handys am Ende der Stunde ausgegeben und zu Beginn der nächsten Stunde erneut eingesammelt.

  • Die Aufbewahrung erfolgt möglichst zweifach gesichert (abgeschlossener Raum und abschließbarer Schrank/Handygarage).

  • Grundsätzlich verbleiben die Handys bis zum Ende des Schultages in der Verwahrung.

 

 

Pausenregelung

  • In Pausen werden Handys nur bei Raumwechseln herausgegeben.

  • Ausnahme Jahrgänge 10–13: Hier werden die Handys in den Pausen ausgegeben.

 

 

Ausnahmen

  • Die Nutzung zu unterrichtlichen Zwecken ist mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft gestattet; am Stundenende ist das Gerät wieder auszuschalten.

  • Jahrgänge 10–13 dürfen Handys in den ausgewiesenen Handyzonen benutzen (Hoho vor dem Fachraumtrakt, DSW-Innenhof bei den 10. Klassen).

  • In Notfällen ist die Handynutzung mit Erlaubnis einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Schule zulässig.

 

 

Verstöße

  • Bei einem Verstoß wird das Handy von der Aufsichtsperson eingezogen, mit Namen und Klasse gekennzeichnet und bei der Schulleitung (oder ersatzweise in den sozialpädagogischen Büros) hinterlegt.

  • 1. Verstoß (zwischen zwei Ferienblöcken): Rückgabe am Ende des Tages.

  • 2. Verstoß: Schriftliche Mitteilung an die Eltern mit Unterschrift zur Kenntnisnahme.

  • Ab dem 3. Verstoß: Das Handy muss von einer erziehungsberechtigten Person in der Schule abgeholt werden.

Zurück zur Newsübersicht

Nichts verpassen!

Folge Uns!

WebUntis login