Neue Handyregelung an der MaxS
Seit dem 01.02.2026 gelten an der Maxs folgende Handyregeln:
Auf dem gesamten Schulgelände gilt außerhalb des Unterrichts ein grundsätzliches Nutzungsverbot für mobile Endgeräte. Die Regelung tritt ab dem Betreten des Schulgeländes in Kraft – unabhängig von Tageszeit, Unterrichtsbeginn oder schulfreiem Zeitraum.
Grundsatz
- Handys dürfen sichtbar mitgeführt werden, dürfen jedoch nicht benutzt werden.
- Eine Nutzung liegt z. B. vor, wenn längere Zeit auf das Display geschaut oder aktiv getippt wird.
Einsammeln der Handys
- Handys werden zu Beginn jeder Unterrichtsstunde von der Lehrkraft bzw. pädagogischem Personal eingesammelt.
- Die Geräte werden in einer Handybox/Handygarage sicher verwahrt.
- Bei Raumwechseln werden die Handys am Ende der Stunde ausgegeben und zu Beginn der nächsten Stunde erneut eingesammelt.
- Die Aufbewahrung erfolgt möglichst zweifach gesichert (abgeschlossener Raum und abschließbarer Schrank/Handygarage).
- Grundsätzlich verbleiben die Handys bis zum Ende des Schultages in der Verwahrung.
Pausenregelung
- In Pausen werden Handys nur bei Raumwechseln herausgegeben.
- Ausnahme Jahrgänge 10–13: Hier werden die Handys in den Pausen ausgegeben.
Ausnahmen
- Die Nutzung zu unterrichtlichen Zwecken ist mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft gestattet; am Stundenende ist das Gerät wieder auszuschalten.
- Jahrgänge 10–13 dürfen Handys in den ausgewiesenen Handyzonen benutzen (Hoho vor dem Fachraumtrakt, DSW-Innenhof bei den 10. Klassen).
- In Notfällen ist die Handynutzung mit Erlaubnis einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Schule zulässig.
Verstöße
Bei einem Verstoß wird das Handy von der Aufsichtsperson eingezogen, mit Namen und Klasse gekennzeichnet und bei der Schulleitung (oder ersatzweise in den sozialpädagogischen Büros) hinterlegt.
- 1. Verstoß (zwischen zwei Ferienblöcken): Rückgabe am Ende des Tages.
- 2. Verstoß: Schriftliche Mitteilung an die Eltern mit Unterschrift zur Kenntnisnahme.
- Ab dem 3. Verstoß: Das Handy muss von einer erziehungsberechtigten Person in der Schule abgeholt werden.